Klinische Blockpraktika in der Allgemeinmedizin

Während des klinischen Abschnitts stehen immens viele Pflichtblöcke in unterschiedlichen Fachbereichen an. Um auch hier den Fachbereich Allgemeinmedizin – der in der Regel nicht in Krankenhäusern vorzufinden ist, sondern in Praxen – zu stärken, gibt es von der Universität aus in diesem Studienabschnitt zwei weitere Praktika.

Diese beiden Praktika sollen die in der Vorklinik gelernte Theorie und Praxis vertiefen und die Studierenden sollen möglichst umfassend die hausärztliche Versorgung kennenlernen. Wie in den vorklinischen Praktika ist jeweils ein Zeitrahmen von 2 Wochen vorgesehen und für beide Praktika wird ein Skript zur besseren Übersicht und Aufgabenvorstellung zur Verfügung gestellt.

Die Rahmenbedingungen entsprechen denen der vorklinischen Praktika (s. Bericht “Die vorklinischen Blockpraktika“).

Das dritte Blockpraktikum

Um für dieses Praktikum zugelassen zu werden, müssen die ersten beiden vorklinischen Blockpraktika absolviert werden. Des Weiteren findet im fünften Semester ein Seminartag der Allgemeinmedizin statt, welcher ebenfalls verpflichtend ist. In diesem wird die hausärztliche Tätigkeit vom Beratungsanlass bis hin zur Therapieempfehlung thematisiert. Denn in einer hausärztlichen Praxis bist Du von Anfang bis Ende der erste Ansprechpartner für die Patienten.

Auch dieses Praktikum ist zeitlich frei einteilbar. Es bietet sich an, es in den Semesterferien im sechsten Semester zu absolvieren.

Vorbereitend auf das Blockpraktikum sollen die Studierenden sich selbst reflektieren: „Was kann ich und was will ich lernen?“ Dazu wird im Skript ein Bogen zur Verfügung gestellt, der bestimmte Bereiche abfragt, wie beispielsweise „Chronische Krankheiten/Langzeitbetreuung“, hierbei soll auf einer Skala von 0-5 angekreuzt werden, wie gut die Kenntnisse vor dem Blockpraktikum waren und wie sie nach diesem sind. Damit hast Du einen guten Anhaltspunkt, um Deinen Kompetenzzuwachs zu beurteilen. Natürlich können nicht alle Bereiche in den zwei Wochen abgedeckt werden, jedoch kann der Bogen dazu dienen, die fehlenden Bereiche für das vierte Blockpraktikum zu vermerken.

Nachdem in den ersten beiden Praktika die Anamnese und körperliche Untersuchung vertieft worden ist, geht es in diesem nun darum, zunehmend in die selbstständige Patientenversorgung eingeführt zu werden. Das heißt, die Studierenden sollen die Patienten möglichst allein sehen, eine Anamnese führen, körperlich untersuchen und zu guter Letzt sich auch Gedanken über den weiteren Verlauf (Diagnostik und Therapie) machen. Im Anschluss soll der Patient dem Lehrarzt vorgestellt werden. Dabei soll der Studierende die akute Symptomatik des Patienten, die im Moment im Vordergrund steht, von den wenig akuten Symptomen unterscheiden lernen können. Der Lehrarzt sollte – nach eigener Patientenversorgung – dem Studierenden Feedback geben und die weitere Therapie des Patienten diskutieren. Somit wird dem Studierenden schon viel Verantwortung übertragen, jedoch gibt es einen direkten Ansprechpartner bei Schwierigkeiten und das klinische Denken wird durch die Gespräche mit dem Lehrarzt erweitern.

Weiterhin sollen die praktischen Fertigkeiten, die bis jetzt erlernt wurden, auf die hausärztliche Tätigkeit spezialisiert werden. Denn manche Tests beziehungsweise Untersuchungen und Diagnostikmethoden sind in der hausärztlichen Praxis nicht möglich. Der Studierende soll lernen, wie viel selbst in der Hausarztpraxis möglich ist, aber auch ab wann sich Grenzen auftun und an einen Facharzt überwiesen werden muss.

Zur Überprüfung des Lernerfolges soll im Dokumentationsbogen ein bestimmter Patientenfall mit einem akuten Beratungsanlass genauer verschriftlicht und dem Lehrarzt vorgestellt werden. Dabei ist neu, dass die Studierenden auch eine Therapieempfehlung für diesen erstellen sollen.

Der Lehrarzt soll die Vorstellung anhand eines Feedbackbogens bewerten. Beide Bögen müssen am Ende des Praktikums an das Institut für Allgemeinmedizin der Universität verschickt werden.

Am Ende des Praktikums wird ein Feedbackgespräch mit dem Lehrarzt geführt und geschaut, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden. Der Lehrarzt kann auch noch einmal aufzeigen, wo Schwächen bestehen und was in der Praxis gut gelaufen ist.

Das zweite Blockpraktikum

Das letzte Praktikum in der Allgemeinmedizin wird zwischen dem siebten und neunten Semester absolviert. Um dieses anerkannt zu bekommen, muss vorher die Klausur in der Allgemeinmedizin bestanden werden, welche den theoretischen Teil der Note in der Allgemeinmedizin ausmacht (50 %). Der praktische Teil der Note erfolgt in diesem Praktikum.

Ziel des Praktikums ist es, die Patientenversorgung in zweien Punkten zu vertiefen: der Diagnostik und Therapie. Dabei sollen die Leitlinien herangezogen werden und anhand dieser bewertet werden, welches die bestmögliche Therapie für den jeweiligen Patienten ist.

In diesem Blockpraktikum geht es vor allem um einen akuten Patientenfall, der aufgearbeitet werden soll. Dieser wird vorher in Absprache mit dem Lehrarzt festgelegt. Der Patient sollte aus einer akuten Symptomatik die Praxis aufsuchen. Patienten, die für einen Check-up da sind, sind nicht geeignet.

Diesen Patienten soll der Studierende strukturiert von der Anamnese bis zur Therapie begleiten und im Anschluss dem Lehrarzt mündlich vorstellen.

  1. Der Studierende beginnt mit der Anamnese und seine gezielte körperliche Untersuchung. Dabei soll erlernt werden, sich auf die akute Symptomatik zu fokussieren und auf diese einzugehen.
  2. Als Nächstes sollten eine Verdachtsdiagnose und mögliche Differenzialdiagnosen genannt werden. Diese werden im nächsten Punkt dem Lehrarzt begründet und wieso manche Differenzialdiagnosen doch nicht so gut passen.
  3. Manche Erkrankungen lassen sich nicht mit den zwei wichtigsten Instrumenten des Arztes (Anamnese und körperliche Untersuchung) erschließen. Deshalb werden im folgenden Punkt wichtige diagnostische Maßnahmen wie die Blutentnahme für die Verdachtsdiagnosen erläutert werden.
  4. Im Anschluss folgt die Therapieempfehlung, wobei hier vom Studierenden die Leitlinien herangezogen werden sollten. Der Studierende sollte verstehen, bei welcher Erkrankung man mit einer medikamentösen Behandlung beginnt und wann man eine nicht-medikamentöse Behandlung anstrebt. Im Idealfall erstellt der Studierende einen Medikamentenplan für seinen Patienten, den er in der Fallvorstellung näher erklärt.
  5. Ein sehr wichtiger Punkt ist die Reflexion der Therapie. Denn Leitlinien sind standardisiert und treffen nicht bei jedem Patienten zu. Der Student sollte hier reflektieren, welche therapeutischen Maßnahmen tatsächlich angewandt wurden und weshalb von manchen abgesehen wurde. Auch dies sollte dem Lehrarzt schlüssig erklärt werden können.

Im vorherigen Blockpraktikum wurde die Fallvorstellung nicht benotet, diese soll nun vom Lehrarzt anhand des Bogens benotet werden. Dieser Bogen wird dann an das Institut für Allgemeinmedizin verschickt und Du hast nun den Schein „Allgemeinmedizin“ erfolgreich bestanden.

Autorin: Saher Dilshad