Überblick Praktisches Jahr (PJ)

Das Praktische Jahr (PJ) gehört zum letzten Ausbildungsabschnitt des Medizinstudiums und beinhaltet praktische Tätigkeiten, welche zwölf Monate in einer Universitätsklinik oder einer von der Universität anerkannten Klinik absolviert werden müssen. Die Medizinstudenten können sich zwischen den Universitätskrankenhäusern ihrer Heimatuniversität und deren Lehrkrankenhäusern oder anderen Universitäts- und deren Lehrkrankenhäusern entscheiden. Das PJ findet zwischen dem 11. und 12. Semester statt und beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Praktischen Jahr sind das Bestehen des 1. und 2. Ausbildungsabschnittes der ärztlichen Prüfung. Die PJ-Plätze werden zu den jeweils angegebenen Fristen der Medizinischen Fakultäten über die Studiendekanate vergeben.

Das Ziel des PJ’s ist es, die Medizinstudenten auf die eigenverantwortliche Tätigkeit vorzubereiten und die bereits erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten des Studiums anzuwenden. Während des Praktischen Jahres werden die Medizinstudenten von den jeweilig ausbildenden Ärzten betreut und erarbeiten unter dessen Aufsicht die Eigenverantwortung ihres medizinischen Handelns. Die Aufgaben der PJler beinhalten beispielsweise Neuaufnahme, Anamnese und körperliche Untersuchung von Patienten, Blutentnahmen, Zugänge legen, Verbandswechsel, Verfassen von Arztbriefen, Teilnahme an Besprechungen und klinischen Konferenzen sowie assistieren bei Untersuchungen und operativen Eingriffen. Darüber hinaus werden in der PJ-Zeit regelmäßig Fortbildungen angeboten.

Das Praktische Jahr ist in drei Ausbildungsabschnitte (Tertiale) von je 16 Wochen aufgeteilt. Die Tertiale finden jeweils vier Monate in der Chirurgie, im Fachbereich Innere Medizin sowie in einem Wahlfach statt. Der Student kann zunächst seine Wunschkliniken wählen, die endgültige Einteilung erfolgt jedoch durch das jeweilige Dekanat. Zudem besteht die Möglichkeit, das Praktische Jahr teilweise oder komplett im Ausland in einer Klinik, die den Ausbildungsstandards deutscher Universitäten entspricht, durchzuführen. Maßgeblich ist hier, dass die Klinik im Ausland an eine Universität gebunden sein muss. Zur Prüfung der vorausgesetzten Standards hilft der Katalog des Landesprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen. Auch ein PJ in Teilzeit ist umsetzbar. Hierbei ist es wichtig, dass die Ausbildungszeit mindestens 50 % der wöchentlichen Regelausbildungszeit beträgt und eine Genehmigung vom LPA erteilt wurde.

Die Zulassung zum 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgt durch die entsprechenden Nachweise der regelmäßigen und ordnungsgemäßen Ableistung des Praktischen Jahres. Dazu zählt die ausgefüllte und unterzeichnete PJ-Bescheinigung nach Anlage vier der Approbationsordnung. Die Approbationsordnung beinhaltet die Einhaltung der Vorgaben der PJ-Ausbildung in einem fakultätseigenem Logbuch, welches für jedes Fach vorhanden sein muss und verpflichtend ist. Bei Tertialen im Ausland müssen zusätzlich eine Äquivalenzbescheinigung des jeweiligen Dekanats, ein Anrechnungsantrag, das Studienbuch sowie das Zeugnis des Physikums beim jeweiligen Prüfungsamt eingereicht werden.

Das Praktische Jahr gilt als Teil des Medizinstudiums und sieht deshalb keine Vergütung vor. Innerhalb der Krankenhäuser werden jedoch oftmals Aufwandsentschädigungen angeboten.

Autorin: Amira Dbouk