Optionstarif zur Krankenversicherung

Der Gesundheitszustand eines jeden Menschen wird mit zunehmendem Alter in der Regel schleichend – manchmal auch in größeren Schritten schlechter. Am besten kannst Du dies beobachten, wenn Du als junger Mensch in einem Alter von 20 – 30 Jahren den eigenen Gesundheitszustand mit denen Deiner Eltern und Deiner Großeltern vergleichst. Gleichzeitig entwickelt sich der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in vielen Feldern aus Sicht der Versicherten negativ. Das liegt an der Möglichkeit des Gesetzgebers, jederzeit Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkasse zu limitieren, mit Zuzahlungen zu versehen, zu begrenzen oder komplett zu kürzen. Dies lässt sich sehr gut an einzelnen Punkten festmachen:

  • So sind z. B. Zahnersatzleistungen mit einer Zuzahlung von 35 - 50 % versehen
  • Brillengestelle werden grundsätzlich nicht gezahlt, Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe nur in Fällen einer schweren Sehschwäche.
  • Für Medikamenten sind 10 % Zuzahlung – mindestens aber 5 Euro und maximal 10 Euro pro Verordnung zu zahlen.

Gleichzeitig ist die freie Arztwahl ebenso eingeschränkt wie die vollständige Therapiefreiheit. Trotz dieser immer weiter eingeschränkten Leistungen sind die für Ärzte im Berufsleben zu zahlenden Spitzenbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse immer stärker angestiegen (seit 1970 um etwa 1.800 %). Dies ist übrigens keine Böswilligkeit des Gesetzgebers, sondern einfach demografischen Gegebenheiten geschuldet.

Insgesamt führt das dazu, dass sich sowohl in der breiten Bevölkerung als auch in der Ärzteschaft immer mehr Menschen für privat abgesicherte zusätzliche Leistungen - insbesondere im Zahnbereich und im stationären Bereich - als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Dies geschieht in Form von privaten Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Ärzte wechseln auch direkt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, um die Lücken der gesetzlichen Absicherung vollumfänglich zu schließen. Dieser Trend ist in den letzten Jahren aufgrund der starken Beitragssteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Gesamtbevölkerung wieder deutlich stärker geworden.

Da durch Budgetierung und Kostendruck die kostenfreie Behandlungsbereitschaft der Ärzte untereinander in Krankenhäusern, Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren immer weiter zurück und teilweise schon gegen null geht, spielt die Absicherung im Krankheitsfall für Ärzte ebenfalls eine immer größere Rolle.

Dazu kommt, dass Ärzte aufgrund ihres Berufes sehr gut verdienen und deshalb eine höhere finanzielle Absicherung im Krankheitsfall benötigen, um laufende Kosten wie z. B. eine Immobilienfinanzierung abzudecken, damit im Falle einer längeren Erkrankung keine monetären Engpässe oder sogar existenzielle finanzielle Nöte auftreten. Gleichzeitig geht es im Arztberuf zu einem späteren Zeitpunkt des Berufslebens um eine Selbstständigkeit in Form einer Niederlassung. Dieser Umstand erhöht die Notwendigkeit der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall aufgrund von hohen laufenden Kosten wie z. B. Löhnen für Angestellte, Krediten oder die Gerätefinanzierung nochmals deutlich! Da diese Absicherung nur sehr eingeschränkt und gedeckelt über das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben ist, muss dieser Punkt immer über ein privates Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung im Rahmen der privaten Vollversicherung oder als separates Krankentagegeld zur gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder zusatzversichert werden.

Im Studium ist in der Regel noch völlig unklar, ob die Variante gesetzliche Krankenversicherung mit privaten Ergänzungsversicherungen und einem zusätzlichen privaten Krankentagegeld oder die private Vollkrankenversicherung mit einem inkludierten Krankentagegeld für das spätere Berufsleben die richtige Variante ist. Das ist im Studium auch nicht entscheidend und hängt später von vielen Faktoren – wie z. B. der individuellen Lebensplanung, dem Familienstand und der Familienplanung ab.

Für diese zukünftige Entscheidung ist es wichtig zu verstehen, dass die Auswahl zwischen den beiden oben beschriebenen Varianten (Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung mit einem privaten Krankentagegeld oder volle Absicherung über eine private Krankenversicherung) nicht ausschließlich von einem selbst getroffen werden kann. Hier entscheidet ein privater Krankenversicherungsträger anhand des dann aktuellen Gesundheitszustandes darüber, ob überhaupt eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse mit Krankentagegeld angeboten werden kann und wenn ja zu welchen Konditionen. Hierbei zählt dann nicht, wie gesund Du Dich selbst fühlst, sondern wie der persönliche Gesundheitszustand in den Akten von Ärzten und Krankenversicherung dokumentiert wurde. Dies führt häufig dazu, dass es erhebliche Probleme gibt, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen und oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Häufig ist es auch gar nicht mehr möglich und damit die Absicherung im Krankheitsfalle und deren finanzielle Risiken unzureichend. Gerade bei Studierenden der Humanmedizin sind die Probleme, eine solche Absicherung zu bekommen, aufgrund von Eigenuntersuchungen und Übungen und damit verbundenen Zufallsbefunden, die bei anderen Berufsgruppen nicht auffallen, abgeklärt und damit aktenkundig geworden wären, besonders groß. Um diese Problematik zu umgehen, empfiehlt sich der Abschluss eines Optionstarifes für eine private Krankenversicherung.

Was ist ein Optionstarif?

Ein Optionstarif ist ein Versicherungstarif, der beim Abschluss den dann aktuellen Gesundheitszustand des Versicherten dokumentiert und „einfriert“. In dem Augenblick, in dem die Entscheidung ansteht, wie Du Dich künftig versichern möchtest (dann, wenn Du vom Einkommen her über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegst – 2022: 64.350 €), kannst Du den Optionstarif in folgende Richtungen umwandeln:

  • Zusätzliche Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse (z. B. stationärer Zusatz, zusätzliche Zahnleistungen…)
  • Eine privates Krankentagegeld
  • Eine private Vollkrankenversicherung

Da Du aus den oben genannten Gründen das private Krankentagegeld auf jeden Fall haben solltest und dieses sowohl mit den Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung und mit der privaten Vollversicherung kombinierbar ist, empfiehlt es sich als studierender der Medizin generell eine Optionstarif zu haben, um jederzeit die Entscheidung der Absicherung im Krankheitsfall selbst in der Hand zu haben.

Optionstarife gibt es teilweise speziell für Medizinstudierende und sie sind häufig schon für sehr geringe monatliche Beiträge im niedrigen einstelligen Bereich zu haben.