Das dritte Staatsexamen ist geschafft, der Urlaub ist gebucht und bevor es losgeht, steht noch eine Sache an! Die Approbation beantragen…
Die Approbation zu beantragen ist nur einer von vielen bürokratischen Schritten auf dem Weg zur ersten Stelle in der Klinik. Deswegen erklären wir Dir in diesem Artikel, was für Unterlagen Du für die Beantragung benötigst und zu welchen Behörden Du gehen musst. Wie es aussieht, wenn Du Dein Studium im EU-Ausland absolviert hast, erfährst Du weiter unten.
Grundsätzlich gibt es acht Punkte, die Du abhaken musst, um Deine Approbation zu beantragen:
1. Der Antrag für die Approbationsurkunde
Ohne Antrag geht in Deutschland gar nichts. Das ist auch in diesem Fall so. Das heißt, Du brauchst selbstverständlich einen Antrag für die Approbationsurkunde. Diesen bekommst Du bei den zuständigen Landesprüfungsämtern bzw. den jeweils zuständigen Behörden.
Eine Liste der zuständigen Behörden findest Du hier.
2. Das Prüfungszeugnis
Wichtig: Reiche eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses ein, denn in der Regel bekommst Du die eingereichten Dokumente nicht zurück.
Eine beglaubigte Kopie erhältst Du beim Landesprüfungsamt sowie bei einem Notar, beim Bürgeramt, einer Gemeinde oder einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines Gerichts.
3. Ein kurzer tabellarischer Lebenslauf
4. Ein Identitätsnachweis
Das bedeutet in diesem Fall, dass Du eine beglaubigte Kopie Deines Personalausweises oder Reisepasses benötigst. Zur Beglaubigung siehe Punkt 2.
5. Geburtsurkunde
Auch bei der Geburtsurkunde solltest Du eine beglaubigte Kopie einreichen. Wenn Du verheiratet bist, dann fordern einige Behörden sogar eine beglaubigte Kopie der Eheurkunde.
6. Ein amtliches Führungszeugnis – Belegart 0
Das Führungszeugnis Belegart 0 bekommst Du beim Bürgeramt. Du bekommst es nicht zugeschickt, sondern es geht direkt an die Behörde, für die es bestimmt ist. Aus diesem Grund solltest Du wissen, an welche Adresse es gesendet werden muss. Das Führungszeugnis darf in der Regel nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt worden sein.
Wenn Du im EU-Ausland studiert hast, dann musst Du normalerweise noch ein ausländisches Führungszeugnis einreichen. Es geht auch ein europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (dieses enthält die Eintragungen des deutschen Führungszeugnisses und die des entsprechenden EU-Landes).
7. Gesundheitliche Eignungsuntersuchung
Die gesundheitliche Eignungsuntersuchung kannst Du beim Hausarzt machen lassen. Damit soll bestätigt werden, dass Du gesundheitlich in der Lage bist, den Beruf als Mediziner auszuüben.
8. Formlose Erklärung, dass Dir kein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
Das erforderliche Formular findest Du auf der Homepage der entsprechenden Approbationsbehörde (siehe Punkt 1.).
Die Bearbeitung Deines Antrags selbst kostet Geld. In der Regel liegen die Kosten zwischen 150 € und 1.000 €. Das hängt entscheidend vom entsprechenden Verwaltungsaufwand ab. Deshalb ist es empfehlenswert, die Unterlagen geschlossen einzureichen.
Wenn Du alles gesammelt einreichst, dann geht das Ausstellen der Approbationsurkunde auch recht schnell – innerhalb einer Woche solltest Du sie in den Händen halten. Das hängt allerdings auch immer davon ab, wie viele Anträge zu diesem Zeitpunkt in Bearbeitung sind. Grundsätzlich solltest Du auch die Bearbeitungszeiten der anderen Unterlagen berücksichtigen.
Wenn Du Deine ärztliche Ausbildung im EU-Ausland, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz absolviert hast, dann wird Deine Qualifikation auf Antrag automatisch anerkannt. Wichtig ist dabei, dass die Qualifikation in der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG, Anhang V Nr. 5.1.1) aufgeführt ist, die Mindestkriterien der Richtlinie eingehalten wurden und die Ausbildung nach dem angegebenen Stichtag begonnen wurde. Innerhalb von drei Monaten muss die Anerkennung von automatisch anzuerkennenden Berufsqualifikationen stattfinden, sobald alle notwendigen Unterlagen (siehe Punkte 1-8) vorliegen.
WICHTIG: Denk daran, alle Belege und Kostennachweise aufzuheben, damit Du sie später steuerlich als Werbungskosten ansetzen kannst!
Außerdem solltest Du nicht vergessen, dass Du Dich spätestens einen Monat nach Erhalt der Approbationsurkunde bei Deiner zuständigen Landesärztekammer melden musst.