Wer sich als Mediziner hinsichtlich seiner eigenen Absicherung und Vorsorge beraten lässt, der wird unweigerlich mit dem Thema der Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) konfrontiert werden. Das eine solche Absicherung unerlässlich ist, möchte ich an dieser Stelle als gegeben voraussetzen, da das Risiko, einmal berufsunfähig zu werden, bei rund 20 % liegt und die Expertenmeinungen da ebenfalls übereinstimmen. Die häufigsten Gründe für Ärzte berufsunfähig werden sind psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates – also alles Ursachen, die man selbst überhaupt nicht oder nur marginal beeinflussen kann. Da die eigene Arbeitskraft in der Regel das wertvollste ist, was man selbst besitzt (sie hat den Gegenwert des gesamten Einkommens, dass Du im Verlaufe Deines Lebens kumuliert verdienst) ist die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit unerlässlich.
Da Einkommen ein lebenslanges Thema ist, gibt es bei der Berufsunfähigkeit drei Bausteine, die Du als solche losgelöst voneinander kennen solltest:
Baustein 1 - Berufsunfähigkeitsrente
Wenn der Versicherungsnehmer durch eine vorübergehende oder dauerhafte krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit zu weniger als 50 % in der Lage ist, den Beruf auszuüben, der der eigenen Qualifikation und Erfahrung entspricht, wird die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich nach der eigenen Absicherungshöhe, die man mit der Versicherung vereinbart hat und die in angemessener Höhe zum Einkommen stehen sollte.
Baustein 2 - Altersrente
Wie der Name es schon erkennen lässt, ist hierbei die altersbedingte Rentenzahlung gemeint, die Personen ab dem Renteneintrittsalter aus privater Vorsorge ausgezahlt bekommen. Diese private Renten- oder Einmalauszahlung kommt bei Medizinern auf die Rente aus dem Versorgungswerk (sofern anfallend) oben drauf. Eine private Altersvorsorge funktioniert natürlich nur dann, wenn man in der erwerbstätigen Zeit auch selbst in diese eigenen Sparverträge eingezahlt hat.
Baustein 3 - Weiterspargarantie / Airbag
Eine Weiterspargarantie/Airbag kann man an manche privaten Altersvorsorgeprodukte koppeln und sichert damit ab, dass im Falle einer eingetretenen Berufsunfähigkeit die Versicherung neben der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente auch zusätzlich den privaten Rentenbaustein fürs Alter weiter bespart. Diese monatliche Sparrate kann zudem jährlich um bis zu 10 % gesteigert werden. Eine wichtige Feinheit, die viele Ärzte und Zahnärzte nicht für sich bedenken. Die Berufsunfähigkeitsrente wird nämlich maximal nur bis zum 67. Lebensjahr gezahlt und dadurch, dass man selbst aufgrund der Berufsunfähigkeit nicht mehr gearbeitet hat und somit auch nicht mehr ins Versorgungswerk einzahlen konnte, wenig bis sehr wenig Altersrente zu erwarten hat. Die Weiterspargarantie sowie der Airbag sorgen in diesem Fall dafür, dass man im Alter trotzdem weich fällt und einen angemessenen Lebensstandard abseits der staatlichen Grundsicherung führen kann.
Wer den Sinn der Berufsunfähigkeitsversicherung erkannt hat, der wird bei dem Thema BU unweigerlich – zumindest wenn eine Beratung stattgefunden hat und kein sinnloser Produktverkauf - mit zwei Möglichkeiten konfrontiert werden.
- Möglichkeit 1: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
- Möglichkeit 2: Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Beide Absicherungsmöglichkeiten sind zunächst einmal auf allgemeine Merkmale zu überprüfen. Sind die nachfolgenden Kriterien nur zum Teil oder gar nicht gegeben, ist von einer unzureichenden Absicherung auszugehen, von der Du tunlichst die Finger lassen solltest.
Folgende Merkmale muss eine BU in jedem Fall aufweisen, damit sie auch tatsächlich Schutz verleiht:
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung ist unerlässlich für Ärzte. Der Verzicht regelt, dass der zuletzt ausgeübte Beruf eines Arztes die alleinige Maßgabe für die Einschätzung seiner Berufsfähigkeit ist. Ist eine abstrakte Verweisung für den Versicherer möglich, so wird geprüft, ob der Betroffene gar keinen anderen Beruf mehr ausüben kann. Um dies zu umgehen, muss der Verzicht auf die abstrakte Verweisung unbedingt vom Versicherer in den Bedingungen erklärt werden!
Vorsicht: Manche Versicherer locken mit dem Verzicht auf einen abstrakten Verweis, der jedoch zeitlich begrenzt ist. Das ist für den Schutz nicht ausreichend und Ausreden des Vermittlers wie: "Davon macht die Versicherung aber so gut wie nie Gebrauch" sollten keinen Anklang finden. Will eine Versicherung tatsächlich von der abstrakten Verweisung keinen Gebrauch machen, dann erklärt sie dies auch und begrenzt es nicht nur zeitlich!
Beitragsdynamik mit Widerspruchsmöglichkeit
Die Reduzierung der Versicherungsleistung ist immer unproblematisch möglich, weil das Risiko der Versicherung dabei abnimmt. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch die Leistung nach oben hin anpassen möchte (konkret: die monatliche Absicherungshöhe der BU-Rente anheben möchte), dann ist dies über zwei Optionen möglich.
Die Absicherungshöhe wird über die jährlich vereinbarte Beitragsdynamik erhöht.
Hierbei empfiehlt sich bei Ärzten eine Vereinbarung über 10 % Beitragsdynamik. 10 % klingt zunächst einmal nach „zu viel“, weil man nicht jedes Jahr die BU-Absicherung um 10 % anheben möchte, allerdings ist es so, dass Du der Beitragsdynamik regelmäßig 2 Jahre in Folge widersprechen kannst und erst im 3. Jahr die Dynamik annehmen muss. (Selbst, wenn Du es im dritten Jahr eigentlich nicht möchtest, ist es möglich, eine Dynamik für 6 Monate anzunehmen und danach wieder runterzufahren, weil die Absicherung nach unten immer leicht korrigiert werden kann.) In sehr guten Versicherungsbedingungen ist es auch möglich, dass in unbegrenzter Anzahl an aufeinander folgenden Jahren der Dynamik widersprochen werden kann.
Gerade in den ersten Berufsjahren nehmen Ärzte die Beitragsdynamik aufgrund der regelmäßigen Gehaltssteigerungen normalerweise häufig an.
Vorsicht! Nicht alle Verträge berücksichtigen eine Beitragsdynamik. Sie wird von Versicherungsvertretern gerne weggelassen, damit der Beitrag zu späteren Zeitpunkten monatlich günstiger erscheint. Die Anpassungsmöglichkeit ist sehr wichtig, denn sie ermöglicht es, auf die Inflation oder ein steigendes Gehalt adäquat zu reagieren.
Weiterhin findet man in vielen Artikeln im Internet oder einschlägigen Testzeitschriften den Hinweis, dass die Dynamik die Versicherung teurer machen würde. Eine Beitragsdynamik bedeutet aber immer, dass die Leistung mit steigt und deshalb nicht die Versicherung an sich viel teurer wird!
Die Absicherungshöhe wird über „objektive Ereignisse“ erhöht, die durch die Versicherungsbedingungen vereinbart worden sind.
Auch dort lohnt es sich genau hinzusehen und darauf zu achten, dass möglichst viele dieser „objektiven Ereignisse“ von den Versicherungsbedingungen erfasst sind. Bspw. fallen unter diese "objektiven Ereignisse" der Einstieg ins Berufsleben, die Hochzeit, der Bau eines Hauses, Kinder, berufliche Umorientierung, Gang in die Selbstständigkeit, Gehaltssteigerung von >10 %, etc. Liegt ein solches Ereignis vor, so kann vom Versicherungsnehmer die Absicherungshöhe neu definiert werden und er ist nicht „nur“ auf die jährliche Anpassung von 10 % reduziert.
Versicherer lassen die Erhöhung nur über diese Möglichkeiten zu, weil bei einer Erhöhung der Absicherung durch einen Kunden, die keinen objektiven Grund erkennen lässt, meistens ein verschlechternder Gesundheitszustand unterstellt wird, durch den der Kunde die Gefahr erkannt hat und für sich schnell noch mal mehr Geld bei der Versicherung rausholen möchte. Es ist insofern nachvollziehbar, dass eine Versicherung dies vermeiden will und Gründe, weshalb die Absicherung erhöht werden kann, klar definiert.
Leistungsdynamik bei Berufsunfähigkeit (passive Dynamik)
Von der Beitragsdynamik abzugrenzen ist die Leistungsdynamik (manchmal auch garantierte Rentensteigerung genannt). Die Leistungsdynamik wird relevant, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“ und der Berufsunfähigkeitsfall eingetreten ist. Wenn die monatliche Leistung ausgezahlt wird, bspw. 3.000 € brutto im Monat, ist es wichtig, dass die Kaufkraft auch in 10 Jahren noch erhalten bleibt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die BU-Leistung vom Versicherer jährlich nach oben angeglichen wird. (z. B. um 2 % das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank). Man benötigt aufgrund der Inflation (Inflation =Geldentwertung) jährlich mehr Geld, um sich das gleiche kaufen zu können. So kostete z. B. eine Kugel Eis 1985 umgerechnet 15 Pfennig – heute sind es in der Regel mehr als 1 € pro Kugel.
Maximale Leistungsdauer
Die maximale Leistungsdauer sollte wenigstens bis zum 67. Lebensjahr gehen. Auch hier wird leider von Vertretern häufig der monatliche Zahlbetrag künstlich tief gehalten, um das eigene Produkt attraktiv günstig erscheinen zu lassen. Dies ist mit größter Vorsicht zu genießen, denn die letzten Versicherungsjahre sind der mit Abstand riskantesten Absicherungszeitraum.
Mindestgrad der Berufsunfähigkeit
Ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % sollte die BU-Rente in vollem Umfang ausgezahlt werden.
Infektionsklausel
Für ÄrztInnen ist im § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz das berufliche Tätigkeitsverbot geregelt. Dort heißt es:
"Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen*. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht."*
Wenn eine ÄrztIn aufgrund eines solchen Tätigkeitsverbotes den Beruf nicht mehr ausüben darf, obwohl man körperlich und geistig dazu in der Lage wäre, besteht regelmäßig kein Anspruch auf Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Deshalb haben einige wenige Versicherer in den Bedingungen für Ärzte, Zahnärzte und einige andere Heilberufe eine Infektionsklausel eingefügt, sodass ein solches Tätigkeitsverbot trotzdem als Berufsunfähigkeit gilt, obwohl eine Berufsunfähigkeit im eigentlichen Sinne nicht vorliegt. Dies ist für die Angehörigen der Heilberufe eine sehr wichtige Klausel!
Für wen ergibt denn eigentlich die Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Meist abgekürzt mit BUZ) Sinn und für wen ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsabsicherung (Meist abgekürzt mit SBU) sinnvoll? Folgende zwei Beispiele sollen Dir den Anwendungsbereich der SBU und der BUZ erläutern.
Beispiel 1: Arzthelferin
Das Gehalt einer 30-jährigen Arzthelferin liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 28.000 € brutto pro Jahr. Damit hat die Arzthelferin einen Grenzsteuersatz von ca. 30 % und erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine mäßig gute Berufsgruppeneinstufung, weil sie unter anderem auch körperliche Arbeit verrichten muss.
Wenn die Arzthelferin nun 1.300 € Nettogehalt absichern möchte, muss sie aufgrund der schlechten Berufsgruppeneinstufung für die BU als Beispiel 150 € pro Monat zahlen.
Isolierte Variante
Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsabsicherung bedeutet dies einen Beitrag von 150 €, der in der Steuererklärung faktisch keine begünstigende Berücksichtigung findet.
Kombinierte Variante
Bei einer Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung müsste die Arzthelferin bspw. 150 € für die BU-Absicherung und 150 € für die Basisrente sowie 20 € für den Airbag bezahlen. Insgesamt müsste sie dann bspw. 320 € Monatsbeitrag (3.840 € Jahresbeitrag) für die Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zahlen und hätte mit dem Grenzsteuersatz von ca. 30 % einen jährlichen Steuervorteil von lediglich ca. 1.152 €.
(12 Monate x 320 € x 0,30 (30 %) ≈ 1.152 €)
Der Steuervorteil, den eine Arzthelferin hätte, ist zu gering, sodass die tatsächlichen Kosten zu hoch sind, als dass sie sich diese Versicherungsvariante leisten könnte. Das Problem ist nur, was macht die Arzthelferin im Alter, wenn die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht mehr zahlt?! Auf diese Frage muss es eine politische Antwort geben.
Beispiel 2: Ärztin
Das Gehalt unserer Ärztin liegt bei 70.000 € brutto Jahresgehalt. Damit hat die Ärztin einen Grenzsteuersatz von 42 % und erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine sehr gute Berufsgruppeneinstufung, weil sie einer Beschäftigung mit über 90 % Bürotätigkeit gleichgestellt wird.
Wenn die Ärztin nun 3.000 € Nettogehalt absichern möchte, muss sie aufgrund der sehr guten Berufsgruppeneinstufung für die BU bspw. „nur“ 150 € pro Monat zahlen, obwohl sie im Vergleich zu einem Arzthelferin mehr als das Doppelte an BU Rente absichert.
Isolierte Variante
Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsabsicherung bedeutet dies einen Beitrag von 150 €, der in der Steuererklärung keine begünstigende Berücksichtigung findet.
Kombinierte Variante
Bei einer Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung müsste sie bspw. 150 € für die BU-Absicherung und 150 € für die Basisrente sowie 14 € für den Airbag bezahlen. Insgesamt müsste sie in dem Beispiel also 314 € Monatsbeitrag (3.768 € Jahresbeitrag) für die Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zahlen und hätte mit dem Grenzsteuersatz von 42 % einen jährlichen Steuervorteil von rund 1.582 €.
(12 Monate x 314 € Beitrag x 0,42 (42%) ≈ 1.582 €)
Tatsächliche Kostenbelastung
3.768 € Jahresbeitrag – 1.582 € Steuervorteil ≈ 2.186 € tatsächliche Kostenbelastung.
Tatsächlich liegt damit der Kostenblock für den Versicherungsnehmer bei 2.186 €, wovon 1.800 € in die Basisrente geflossen sind, die für die Altersvorsorge gespart sind.
Der Steuervorteil liegt bei 42 % der Prämie und macht damit einen sehr großen Teil des Gesamtbetrages aus. Dadurch ist schnell ersichtlich, dass die Kombination aus Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sinnvoll ist. Sie wird deshalb vom Staat mit Steuermitteln gefördert, da in jedem Fall (Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder kein Eintritt einer Berufsunfähigkeit) das ganze Leben hinsichtlich des Einkommens abgesichert ist, indem bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente bis zum 67. Lebensjahr monatlich ausgezahlt würde und sich ab dem 67. Lebensjahr unmittelbar eine monatliche Altersrente anschließt. Die monatliche Altersrente kommt in jedem Fall zum Tragen und wird im Falle einer eingetretenen Berufsunfähigkeit während der Bezugszeit der Berufsunfähigkeitsrente sogar vom Versicherer bespart. Es wird also in langen Zeiträumen und nicht nur kurzfristig auf einen Zeitpunkt gedacht.
Vorsicht! Viele Versicherungsvertreter können diese Absicherung mit allen beschriebenen Feinheiten nicht anbieten, weshalb schnell versucht wird, die kombinierte Variante schlecht zu reden. Meistens werden dabei zwei Argumente angeführt, auf die ich Dich ebenfalls vorbereiten wollen:
1. Es wird argumentiert, dass die BU-Rente bei der kombinierten Variante stärker besteuert wird.
Es ist richtig, dass die BU-Rente bei der Auszahlung stärker besteuert wird, wenn sie an eine Basisrente gekoppelt ist. Bei genauer Betrachtung ist jedoch schnell erkennbar, dass das Verhältnis zwischen eingezahltem Euro und ausgezahltem Euro in der Leistungsphase ein besseres Verhältnis haben als bei der isolierten BU-Absicherung. Daher sollte nicht das Modell der kombinierten BU-Absicherung angezweifelt werden, sondern lediglich die Absicherungshöhe der Rente etwas angehoben werden.
2. Es wird argumentiert, dass zwei so wichtige und große Bausteine wie die Basisrente und die BU-Absicherung nicht miteinander kombinieren werden sollten.
Doch sollten sie auf jeden Fall, denn die für Ärzte relevanten guten Versicherungen lassen in Ihrem Bedingungswerk eine nachträgliche Trennung der Bausteine zu. Eine Trennung wird auch nur dann relevant, wenn man selbst einmal so sehr in Zahlungsnot kommen sollte, dass man den Sparbaustein für das Alter (Basisrente) runterfahren will. Bis dahin – sofern es überhaupt einmal dazu kommen sollte - sollte man sich aber unbedingt den Steuervorteil sichern.
Das Themengebiet um die Berufsunfähigkeitsabsicherung ist sehr umfangreich und es gibt viele „Finanzberater“, die den durchschnittlichen Planungsbedarf eines Deutschen von rund 40.000 € Jahreseinkommen mit dem von Ärzten von 55.000 – 150.000 € (und deutlich mehr) gleichsetzen. Daher lohnt es sich dabei, auf professionelle Ärzteberater zurückzukommen, der im Idealfall mehrere Gesellschaften anbieten und vergleichen kann. Es gibt im Übrigen die kombinierte Absicherungsvariante schon für Studenten, natürlich auch zu günstigeren Preisen - aber das ist ein anderes Thema.
Nicht viele Finanzberater sind auf Ärzte spezialisiert und wenn auch Du mehr Informationen zu dem Thema bei Dir vor Ort erhalten möchtest, dann schreib uns an hi@doctory.de